Ein Zuschuss kann u. a. nur dann gewährt werden, wenn es sich um besonders aufwändige Maßnahmen handelt und kein weiterer Kostenträger zum Eintritt verpflichtet wäre.
Der Zuschussantrag muss vor der Maßnahme gestellt werden. Bitte die übrigen Voraussetzungen des § 13 der Satzung beachten.