Lebensbescheinigung

Dadurch soll vermieden werden, dass über längere Zeiträume Renten für bereits Verstorbene ausgezahlt werden. Lebensbescheinigungen werden lediglich von Mitgliedern angefordert, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Mitglieder die im Inland wohnen, müssen eine solche Lebensbescheinigung nicht vorlegen, da insoweit in einem automatisierten Verfahren die sogenannten Sterbedaten von den Meldeämtern abgerufen werden können.