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Hier finden Sie die Beiträge 2024
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2024 bei € 7.550 und wurde somit gegenüber 2023 um € 250,00 angehoben.
Der Beitragssatz liegt unverändert bei 18,60 %.
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Seit dem 1. Januar 2023 muss der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 i.V.m. § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 7 SGB VI zwingend elektronisch gestellt werden. Die bisherigen Papieranträge werden ab 01. Januar 2023 von der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht mehr akzeptiert.
Hintergrund für die Umstellung auf ein elektronisches Befreiungsverfahren ist der Wille des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig elektronisch abzubilden. Man erhofft sich davon unter anderem eine spürbare Beschleunigung des Verfahrens.
Durch Klick auf diesen Link finden Sie ein entsprechendes elektronisches Antragsformular. Bitte beachten Sie die Unterscheidung der Berufsgruppen Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte. Sollten Sie in beiden Berufsgruppen einer Tätigkeit nachgehen, stellen Sie bitte jeweils einen separaten Antrag.
In den elektronischen Eingabemasken ist farblich gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind. Auch werden an einzelnen Stellen besondere Hinweise gegeben. Bitte bedenken Sie, dass eine schnelle Bescheidung Ihres Antrags durch die DRV Bund nur möglich ist, wenn gleich alle hierfür erforderlichen Informationen übermittelt werden. Ansonsten bedarf es gesonderter Nachfragen durch die DRV Bund, welche die Erteilung des Bescheides verzögern würden. Sollten Sie einzelne Fragen nicht beantworten können oder sind Sie sich unsicher, was einzutragen ist, so kontaktieren Sie uns bitte vor dem Absenden des Antrags.
Wichtig: Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks wie bisher von der DRV Bund in schriftlicher Form. Wir bitten Sie zunächst weiterhin darum, Ihren Arbeitgeber ebenfalls über die Bescheidung der DRV Bund zu informieren – ggf. eine Kopie der Bescheidung vorzulegen.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage der ABV-Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.- unter https://abv.de/ .
Die DRV Bund informiert das hiesige Versorgungswerk dagegen elektronisch über ihre Entscheidung.
Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
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Bei der Einreichung von Unterlagen, Anträgen oder anderen
Schreiben erleichtern Sie uns die Arbeit ganz erheblich, wenn Sie elektronisch mit uns
kommunizieren.
Hierzu verweisen wir noch einmal ausdrücklich auf die Möglichkeiten des Mitgliederportals, welches hierfür die beste Kommunikationsplattform darstellt.