Kann ich für meine Dienstzeit als Referendar, Richter oder Beamter statt bei der gesetzlichen Rentenversicherung beim Versorgungswerk nachversichert werden?
Ja (§ 186 SGB VI). Ein entsprechender Antrag muss binnen eines Jahres nach dem Ausscheiden aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gestellt sein. Der Antrag kann erst nach Beginn der Mitgliedschaft im Versorgungswerk gestellt werden.